Am 11. Juli hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Damit wurde eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Veranlagungszeitraum 2032 beschlossen. Das Gesetz ist am 19. Juli in Kraft getreten und gilt seitdem als „substantively enacted“. Für Unternehmen bedeutet das: Die neuen Steuersätze sind bereits für nach dem 11. Juli erstellte Konzern-, Jahres- und Zwischenabschlüsse verpflichtend anzuwenden.
Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung latenter Steuern – insbesondere im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen und anderen langfristigen Verpflichtungen. Wirtschaftsprüfer fordern bereits für den nächsten Bilanzstichtag belastbare Prognoserechnungen.
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- welche konkreten Anforderungen jetzt auf Unternehmen zukommen,
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- und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben.
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