Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, den Erstellern der Jahresabschlüsse bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl der Bewertungsparameter im Euroraum zum Jahresende 2023 zur Verfügung zu stellen sowie über aktuelle Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich zu informieren.
Zusammenfassung
- Die drastischen Leitzinsanhebungen der großen westlichen Notenbanken zur Bekämpfung der Inflation setzten sich im Jahr 2023 fort und gaben den Rahmen für die Entwicklung des internationalen Rechnungszinses in der Eurozone vor. Zum 31.10.2023 lag dieser mit 4,15 Prozent p.a. in der Folge für alle Bestände ca. 50 Basispunkte über dem Niveau zum Ende des Vorjahres.
- Aufgrund eines Zinsrückgangs in der ersten Novemberhälfte um ca. 30-40 Basispunkte wird zum 31.12.2023 für die meisten Bestände ein Rechnungszins in der Größenordnung von 3,8 Prozent p. a. erwartet.
- Für eine adäquate Berücksichtigung der hohen Inflation in der nationalen und internationalen Handelsbilanz ist zu unterscheiden zwischen der bereits aufgelaufenen Inflation seit dem letzten Anpassungsstichtag und einer Einschätzung der künftigen Inflation ab dem Bilanzstichtag.
- Die aufgelaufene Inflation zum 31.12.2023 kann sich im Extremfall auf bis zu 18,0 Prozent belaufen und wird idealerweise über einen entsprechenden Zuschlag auf den Rentnerbarwert berücksichtigt. Alternativ kann auch eine bestandsspezifische Erhöhung der für die Zukunft angenommenen jährlichen Inflationsrate erfolgen.
- Für die rein künftige Inflation schlägt das „Inflationskurvenverfahren“ der Verf. für deutsche Pensionspläne gemäß Default-Kalibrierung derzeit Inflationsannahmen von ca. 2,3 Prozent p.a. vor. Für die beiden Extremfälle der ausschließlichen Verwendung von Expertenprognosen bzw. der alleinigen Verwendung von Marktdaten ohne Abzug einer Inflationsrisikoprämie ergeben sich Unter- bzw. Obergrenzen für die Annahme zur künftigen Inflation von 2,1 Prozent bzw. 2,6 Prozent p.a.
- Diese Ergebnisse geben die zum Stand 15.11.2023 feststellbaren Marktverhältnisse für den zum Bilanzstichtag 31.12.2023 aufzustellenden Jahresabschluss wieder.
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