886 Euro – so hoch, oder besser: so gering ist eine durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente für Männer und Frauen in Deutschland. Bei Tod beträgt die durchschnittliche Auszahlhöhe der großen Witwen- und Witwerrente 698 Euro, wie die Statistik der Deutsche Rentenversicherung zeigt. Mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) von 2005 wurden die staatlichen Leistungen massiv reduziert und die Vorsorge auf den privaten Sektor verschoben. Leider ist vielen Mitarbeitenden die geringe Höhe der staatlichen Absicherung aber bis heute nicht bewusst.
Im Ausland sind arbeitgeberfinanzierte Risikoversicherungen für Mitarbeitende Standard
International war schon immer klar, dass das alleinige Verlassen auf staatliche Versorgungswerke nicht ausreicht. Daher legen Arbeitgeber im Ausland hohen Wert darauf, ihren Mitarbeitenden attraktive Risikoabsicherungen zur Verfügung zu stellen, sogenannte (versicherte) Mitarbeiterbenefits oder Employee Benefits. Diese umfassen Absicherungen im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit, Unfall und auch Krankenversicherungen.
In Deutschland dagegen lag der Fokus bei Mitarbeiterbenefits traditionell schon immer stark auf der betrieblichen Altersversorgung (bAV), um die spätere Rente aufzubessern. Eine Todesfall- oder Invaliditätsabsicherung ist hier meist enthalten. Jedoch ist ihr Umfang in der Praxis unterschiedlich ausgeprägt und den Mitarbeitenden nicht immer bekannt. Mitarbeitende sind daher u.U. überrascht, wenn sie erfahren, dass die Hinterbliebenenversorgung deutlich geringer ausfällt als vermutet und im Todesfall beispielsweise nur den aktuellen Stand des Versorgungskontos umfasst (Beitragsrückerstattung). Da Mitarbeitende eine bedarfsgerechte Absicherung durchaus zu schätzen wissen und mit höherer Bleibebereitschaft und größerem Engagement honorieren, lohnt es sich für Unternehmen, für Risikoleistungen zielführende Gestaltungsoptionen zu prüfen (siehe auch Benefits! Mai 2020, S. 14-15) oder Risikoleistungen grundsätzlich unabhängig von der bAV zu gestalten.



