Regulatorische Anforderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ändern sich, sie werden komplexer. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stellen sich auch Mitarbeitenden bzw. Anspruchsberechtigten immer wieder neue Herausforderungen – vor allem die Herausforderung, die eigene Vorsorge zu verstehen. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für eine aktive Beschäftigung mit der eigenen Altersversorgung gestärkt werden. Wegen der oft recht schmalen staatlichen Rente ist es für den Einzelnen umso wichtiger, aktiv selbst ein Verständnis dafür zu gewinnen, ob und, wenn ja, wie viel am Ende fehlen wird.
Europa treibt Digitalisierung der bAV voran
Im Rahmen der Überarbeitung (review) der Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der bAV (EbAV II Richtlinie) hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) empfohlen, zukünftig stärker digitale Formate bei der Information der Versorgungsberechtigten einzusetzen.[1] Die digitalen Formate sollen zielgruppenorientiert sein und den Betroffenen einen besseren Zugang zur bAV im Allgemeinen, aber auch zu ihrer persönlichen Zusage ermöglichen.
EIOPA selbst, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), aber auch einige EbAV folgen dieser Empfehlung schon heute und setzen zum Beispiel Erklärvideos oder Apps ein, andere haben noch nicht mit der Einrichtung digitaler Formate in der Kommunikation begonnen. Könnte die Verwendung digitaler Formate in der Kommunikation mit den Versorgungsberechtigten damit bald sogar eine gesetzliche Plicht werden? Und wenn ja, was heißt das konkret für die EbAV ohne bisherige digitale Kommunikation?
Die Frage ließe sich nur durch einen Blick in die Glaskugel beantworten. Fakt ist allerdings, dass Kommunikation die Attraktivität der bAV, das Bewusstsein für deren Wichtigkeit und die Entlastung von Prozessen im Bereich der bAV fördert. Kommunikation lohnt sich also in jedem Fall im Sinne von Financial Education für alle Beteiligten.




