Treuhandlösungen und externe Versorgungsträger Contractual Trust Arrangement-Lösungen, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds werden zunehmend reguliert:
- Unternehmensinterne Governance-Vorgaben sind zu beachten.
- Wirtschaftsprüfer schenken externen Versorgungsträgern im Rahmen der Prüfungstätigkeiten eine gesteigerte Aufmerksamkeit.
- Aufsichtsrechtlich werden die Anforderungen insbesondere an das Risikomanagement und das Berichtswesen stetig erhöht.
Diese Entwicklung stellt Unternehmen vor die Herausforderung, in einem geschäftsfremden Fachgebiet stets auf dem aktuellen Stand sein zu müssen und entsprechendes Know-how vorzuhalten.
In der Praxis wird zum Beispiel oft eine zentrale Schnittstelle zur Informationsgewinnung, Organisation, Koordination und Entscheidungsvorbereitung benötigt. Eine solche Geschäftsstelle unterstützt und entlastet die Organe eines Versorgungswerks. Sie verbindet als Schnittstelle alle internen und externen Beteiligten.
Darüber hinaus übernimmt die Geschäftsstelle meist weitere Aufgaben. Sie stellt zum Beispiel das Berichtswesen für Vorstand und Aufsichtsrat sowie ggf. für den Treuhänder bereit. Ihr obliegen die Organisation, Vorbereitung und Durchführung gesellschaftsrechtlicher Aufgaben wie Gremiensitzungen oder Mitarbeiterversammlungen.
Darüber hinaus entstehen in der Geschäftsstelle Planrechnungen (wie die Prognoserechnung oder Stress-Tests). Sie aktualisiert und pflegt das einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation zugrunde liegende Administrationshandbuch, berichtet an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und unterstützt im Rahmen des Risikomanagements.




